Eva Christina Sempert

Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Wie ist der Ablauf einer Behandlung?

Zunächst vereinbaren wir einen Kennenlerntermin. Dieser findet im Rahmen der sogenannten psychotherapeutischen Sprechstunde statt; hier werden die Sorgen und die Belastungen geschildert. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen auch selbstständig einen Termin vereinbaren und in die Praxis kommen. Meistens kommen die Kinder und Jugendlichen aber mit ihren Eltern oder Pflegeeltern, mit Betreuern oder anderen Erziehungsberechtigten. 

Wenn eine behandlungsbedürftige Störung festgestellt wird, erfolgt manchmal die Akutbehandlung, um zur Linderung akuter psychischer Krisen beizutragen oder um für eine psychotherapeutische Behandlung zu stabilisieren. Anstelle dessen oder auch im Anschluss erfolgen die probatorischen Sitzungen. In dieser Zeit finden Patient/ Patientin und Psychotherapeutin heraus, ob ein gutes Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann und ob man sich auf einen gemeinsamen psychotherapeutischen Prozess einlassen möchte. 

Die Sorgeberechtigten müssen die Therapie bei ihrer Krankenkasse beantragen, wenn diese die Kosten übernehmen soll. Nach der Bewilligung der Therapie erfolgt, je nach der Art der Erkrankung, eine Kurz- oder Langzeittherapie.

Je nach Alter findet die Therapie in spielerischer Form oder eher gesprächsbasiert statt. Des Weiteren, z. B. für gezielte Expositionen bei Zwängen oder Angststörungen, werden manchmal Übungen außerhalb der Praxis oder Hausbesuche durchgeführt.

Wichtiger Bestandteil der Therapie ist der Einbezug der Erziehungsberechtigten. Kinder oder Jugendliche als Teil eines Familiensystems profitieren davon, wenn die Erziehungsberechtigten in ihren erzieherischen Kompetenzen unterstützt werden und vertieftes Wissen über das Störungsbild erlangen und wenn sie zuhause Teile des Behandlungsplans (z. B. Verstärkerplan, therapeutische Hausaufgaben) umsetzen. Deswegen werden auch Sitzungen mit den Erziehungsberechtigten durchgeführt.

Wenn Erziehungsberechtigte ihre Einwilligung erteilen, findet ggf. ein Austausch mit weiteren Institutionen wie Schule, Kinderarzt, Jugendamt, Klinik, usw. statt.